Professionell und partnerschaftlich vertreten
mit Engagement, Kompetenz und Leidenschaft.
Als Wirtschaftsrechtskanzlei beraten wir umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mandanten in Verfahren vor sämtlichen Gerichten und Behörden. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich von der klassischen Rechtsberatung über die Vertragserrichtung bis hin zur Krisen-PR.
Für Unternehmen
Kompetenz, Erfahrung und fachliche Spezialisierung ermöglichen es uns, stets den Überblick zu behalten. Dabei ist uns eine vorausschauende Beratung sowie eine individuell auf Sie abgestimmte Lösung wichtig.
Für Private
Wir vertreten unsere Mandanten umfassend – im sensiblen Privatbereich stehen wir im Familien- und Erbrecht genauso wie bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften an der Seite unserer Klienten.
Fachgebiete
Kompetenz, Erfahrung und fachliche Spezialisierung ermöglichen es uns, ein breites Spektrum abzudecken und stets den Überblick zu behalten. Dabei ist uns eine vorausschauende Beratung sowie eine individuell auf Sie abgestimmte Betreuung wichtig.
Von der Anstellung über Betriebsvereinbarungen und neue Arbeitszeitmodelle bis hin zur Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen: Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Vertragserstellungen und auch laufend während des Arbeitsverhältnisses und vertreten vor Gerichten und Schlichtungsstellen.
Neue Arbeitszeitmodelle (zB 4-Tage Woche, Vertrauensarbeitszeit und verstärktes Home-Office) werfen auch rechtliche Fragestellungen auf. Durch unsere fachliche Spezialisierung sind wir auch bei neuesten Entwicklungen immer bestens informiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung neuer Arbeitsformen in Ihrem Betrieb.
Daten sind wertvoll, denn in ihnen stecken wirtschaftliche Chancen, aber auch hohe Risiken. Informationstechnologie prägt unseren Alltag und ist oft die Basis unseres Handelns. Wir begleiten Sie bei Erfüllung Ihrer Informations- und Evaluierungspflichten und der Implementierung eines Datenschutzsystems. So kommen Sie rechtssicher durch den Alltag.
Wir sichern Sie im persönlichen Lebensbereich ab. Unsere Beratungsleistungen umfassen unter anderem auch Ehescheidungen und Fragen des Obsorgerechtes, Unterhaltsrechtes und Kontaktrechtes. Dabei berücksichtigen wir neben Ihrer individuellen Situation natürlich auch sämtliche zivil- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte.
Nachhaltigkeit – noch nie war dieses Thema so wichtig, für unsere Zukunft und die unserer Kinder. Zudem sorgen steigende Gas- und Strompreise für einen entsprechenden finanziellen Anreiz, Änderungen bei den eigenen Versorgungsquellen vorzunehmen.
Zu diesem Thema beraten wir Sie unter anderem bei der Umsetzung von Gesetzen oder Verordnungen und unterstützen private Energiegemeinschaften. Wir vertreten auch Gemeinden, Unternehmen und private Mandanten beispielsweise auch in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (Energiewirtschaft).
Mag. Schöppl hält in Zusammenarbeit mit dem größten Berufsverband im Bereich „Photovoltaik“ regelmäßig Vorträge zum Energierecht und im Speziellen zu den rechtlichen Aspekten der Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen ab.
Wir unterstützen Sie bei der privaten und auch in der unternehmerischen Vermögensnachfolge und sichern Ihren Willen für die nächste Generation:
Vom Testament über Legate bis hin zu Schenkungen auf den Todesfall. Wir respektieren Ihre Wünsche und denken sie zu Ende.
Die Übergabe von Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben an die nächste Generation bedarf oft einer umfassenden Regelung und zu Ende gedachter gesellschaftsrechtlicher Konzepte. Durch unsere jahrelange Expertise in diesen Bereichen und unser fachübergreifendes Denken können wir für Sie ein Übergabemodell erstellen, dass sämtliche Ihrer Interessen berücksichtigt.
Wir vertreten Sie auch im Verlassenschaftsverfahren und im erbrechtlichen Streitfall, damit Sie als Erbe Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht durchsetzen können.
Steuerrechtliche Fragen, Selbstanzeige bzw. rechtliche Begleitung im Finanzstrafverfahren: Hier arbeiten wir in enger Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in sämtlichen Stadien des Finanzstrafverfahrens zusammen. Auch im Wirtschaftsrecht begleiten wir Sie durch alle Instanzen hindurch.
„Nachahmung ist die höchste Form der Anerkennung.“ (Oscar Wilde)
Und dennoch ist es wichtig, Ihre Ideen, Marken und Muster zu schützen. Auf Ihren Wunsch auch über die nationalen Grenzen hinaus. Dazu gehört insbesondere neben der kompetenten Beratung bei der Anmeldung Ihrer Markenrechte auch die regelmäßige Prüfung der Markenregister auf markenrechtswidrige Eingriffe („Markenmonitoring“) sowie die Abwehr marken- und wettbewerbswidrigen Verhaltens, bei der wir Sie vor allen Behörden und Gerichten vertreten.
Beratung und Unterstützung bei Immobilientransaktionen und in allen Phasen der Abwicklung: Technisches Verständnis, jahrelange Erfahrung und rechtliche Kompetenz in diesem von Sonderbestimmungen (z.B. ÖNORM B-2110) durchzogenen Rechtsbereich zeichnen uns aus. Unter anderem unterstützen wir Sie …
von der Projektierung (z.B. Baubewilligung) über die Errichtungsphase bis hin zur Endabrechnung
vom Kauf/von der Übergabe über die Parifizierung bis hin zur Verwertung
als Vertragserrichter und Treuhänder in Bauträgerprojekten bei der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit sämtlichen Gewerken der Bau- und Baunebengewerbe
Gerne beraten und vertreten wir Sie auch – sowohl privat als auch betrieblich – in sämtlichen Bereichen des Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechtes und aller anderen Bereiche des Wohnrechtes. Wir schöpfen dabei aus unserer Erfahrung aus zahlreichen bestandrechtlichen Verfahren für große Bauträger und Hausverwalter in Oberösterreich.
Unsere Leistungen erstrecken sich dabei unter anderem von der Mietvertragserrichtung über die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im streitigen und außerstreitigen Verfahren bis hin zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.
Als Schuldnervertretung stehen wir Ihnen beratend zur Seite, verhandeln mit Gläubigern und Banken und vertreten Sie vor Gerichten und Behörden. Wir kümmern uns um die fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderungen und vertreten Gläubiger im gesamten Insolvenzverfahren, bei gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Anfechtungen und lösen Rechtsfragen in insolvenzverwandten Rechtsgebieten.
Durch unsere insolvenzrechtliche Expertise berücksichtigen wir in sämtlichen Rechts- und Lebensbereichen immer auch die insolvenzrechtliche Seite und können Sie somit auch in anderen Rechtsbereichen umfassend und bestmöglich beraten.
Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie auch bei der rechtzeitigen Reorganisation und Sanierung Ihres Unternehmens, damit es keiner gerichtlichen Insolvenz bedarf.
Manche rechtliche Auseinandersetzung benötigt eine flankierende medialen Begleitung. Unsere Kanzlei verfügt in diesem Bereich über exzellente Kontakte und jahrelange Erfahrung zum Vorteil unserer Mandanten.
Durch die beruflichen, aber auch durch persönliche Verbindungen unserer Kanzlei zu landwirtschaftlichen Betrieben kennen wir die Probleme und Anliegen bäuerlicher Familienbetriebe. Unsere Kernkompetenzen liegen dabei insbesondere in folgenden Gebieten:
Durch unsere fachliche Expertise in den Bereichen des Betriebsanlagen- und Umweltrechtes sowie des Landwirtschaftsrechtes können wir Sie als Unternehmer und Landwirt kompetent beraten und vertreten.
Egal ob Sie zB die Genehmigung einer Betriebsanlage erwirken möchten oder aber deren Errichtung bekämpfen wollen – wir kennen beide Seiten und wissen daher, wie wir Sie optimal unterstützen können.
Sie sind Landwirt und sind mit einem (Groß-)Bauprojekt auf Ihrem eigenen Grund konfrontiert und von Enteignung bedroht? Wir beraten und vertreten Sie gerne bei der Vertragsprüfung und den Vertragsverhandlungen und stehen in einem allfälligen Enteignungsverfahren auf Ihrer Seite. Aber auch in anderen Bereichen, zB bei der anstehenden Hofübergabe und der Nachfolgeregelung, können wir Sie gerne unterstützen.
Wir beraten Sie bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, dem Verkauf und Kauf von Gesellschaftsanteilen, bei Umgründungen sowie bei der Unternehmensnachfolge und unterstützen beim Erkennen und dem Umgang mit rechtlichen Risiken.
Zudem belgeiten wir Sie bei Gesellschaftsgründungen, der Gestaltung/Änderung des Gesellschaftsvertrages und weiterer Gesellschaftervereinbarungen. Von der Gründung bis zur Führung eines Unternehmens oder auch bei Gesellschafterstreitigkeiten stehen wir Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und Kompetenz jederzeit zur Seite.
„Man kann nicht länger Frieden halten, als der Nachbar will.“
Niemand will einem langwierigen Nachbarschaftsstreit. Manchmal lassen sich Konflikte jedoch nicht mehr gütlich lösen. In diesen Fällen stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.
Egal ob Lärm- oder Geruchsbelästigungen oder andere Beeinträchtigungen durch Nachbarn – im Bereich des Immissionsschutzes und des Nachbarschaftsrechtes verfügen wir über umfassende Erfahrung, die wir gerne zu Ihrem Vorteil einsetzen.
„Wer Schaden tut, muss Schaden bessern.“
Haftungs- und Schadenersatzangelegenheiten sind eine zentrale Agenda unserer Anwaltskanzlei. Schwerpunkte sind unter anderem Geschäftsführerhaftungen, Beraterhaftungen, Arzthaftungsrecht, Verkehrs- und Sportunfälle, Tierhalterhaftung, Futtermittelhaftung, Haftung in Bauprozessen, und dergleichen mehr.
Mit der Gründung eines Vereins hängen viele rechtliche Belange zusammen. Von der Errichtung maßgeschneiderter Vereinsstatuten über den ordnungsgemäßen Ablauf von Vereinsinterna bis zur Klärung von vereinsinternen Konfliktfällen sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Rechtsschutz und Rechtssicherheit sind die Basis für jedes wirtschaftliche System. Es liegt in der Natur der Sache, dass das gemeinsame Wirtschaften durch komplexe und zahlreiche Normen geregelt wird. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen auf Basis unserer umfassenden Erfahrung.
Lassen Sie sich von uns durch das Labyrinth des Vergabeverfahrens führen: Von der Ausschreibung bis zur Vertragsabwicklung, ob als Auftraggeber oder Bieter. Nachprüfungsverfahren und Rechtsgutachten zu bestimmten Fragestellungen zählen ebenfalls zu unseren Leistungen.
Ein Verkehrsunfall kann zahlreiche rechtliche Fragestellungen aufwerfen:
Auf dem Gebiet des Zivilrechtes, insbesondere nach den Grundsätzen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und des EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) sind Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Personenschäden zu prüfen.
Die Frage des Verschuldens am Unfall kann aber auch auf den Rechtsgebieten des Strafrechtes und des Verwaltungsrechtes weitreichende Folgen haben. Neben dem Entzug des Führerscheines kann auch strafrechtliche Verurteilung drohen.
Egal ob Sie selbst Ansprüche gegen Ihren Unfallgegner geltend machen möchten oder ob Sie fremde Ansprüche abwehren müssen – wir stehen Ihnen als Kanzlei mit unserer Expertise aus zahlreichen Gerichtsverfahren gerne als zur Verfügung.
Der Bereich des Verwaltungsrechtes umspannt einen weiten Bogen über zahlreiche Rechtsmaterien, angefangen vom Arbeitnehmerschutz über das Gewerberecht und das Betriebsanlagenrecht bis hin zum Wasserrecht.
Egal ob es um die Antragstellung zur Erlangung einer Betriebsanlagengenehmigung geht, oder um die Abwehr einer Verwaltungsstrafe – durch unsere breite wirtschaftsrechtliche Aufstellung ist unsere Kanzlei bestens dafür gerüstet, Ihre Interessen auch im Verwaltungsverfahren – sowohl vor Behörden als auch vor den Verwaltungsgerichten – kompetent vertreten zu können.
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Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
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